FAQs – Häufig gestellte Fragen
Der Deutsch-Französische Journalistenpreis wird seit 1983 für herausragende journalistische Leistungen vergeben, die in besonderer Weise zum besseren Verständnis der deutsch-französischen und europäischen Beziehungen beigetragen haben. Er ist offen und übergreifend für alle Medien (Audio, Video, Print, Online, Social Media) und wird ab 2022 in drei unterschiedlichen inhaltlichen Kategorien verliehen (siehe Kategorien).
Der DFJP wird in den Kategorien „Newsformate“, „Dokumentation“ und „Investigation“ verliehen. Die Kategorie „Spezialpreis der Jury“ ehrt darüber hinaus Leistungen aus allen vorangegangenen Kategorien, die bei der Jury besondere Beachtung gefunden haben. Zudem wird kategorienübergreifend ein „Prix Jeunes Talents“ verliehen. Einreichende unter 30 Jahren können sich für den Prix Jeunes Talents und gleichzeitig in einer der anderen Kategorien Dokumentation, Investigation oder Newsformate bewerben.
Der Preis steht allen Autoren und Redaktionen offen, unabhängig davon, ob sie freischaffend arbeiten oder für ein öffentlich-rechtliches oder privates Medium tätig sind. Mitarbeiter der DFJP-Mitgliedsorganisationen können sich bewerben, ehemalige Preisträger und Jurymitglieder in den jeweils anderen Preiskategorien.
Pro Autor- oder Autorenteam können drei Beiträge eingereicht werden, in der jeweils gleichen oder in unterschiedlichen Kategorien. Die Anzahl der Autoren eines Beitrages ist nicht begrenzt. Allerdings müssen die Autoren den gemeinsamen Beitrag zusammen einreichen und alle mit Namens- und Altersangaben aufgeführt werden. Im Falle der Auszeichnung wird das Preisgeld zu gleichen Teilen auf die Beteiligten aufgeteilt. Es ist nicht möglich, sich für den gleichen Beitrag einzeln zu bewerben.
Bis zum ersten März des jeweiligen Bewerberjahres können pro Bewerber oder Bewerberteams drei Beiträge (Einzel- oder Serienbeiträge) eingereicht werden. Die Bewertung aller eingereichten Beiträge wird zunächst von einer Vor- und anschließend einer Hauptjury vorgenommen.
Beiträge aus alle Medienarten (Audio, Video, Print, Online, Social Media) können eingereicht werden. Ganze Sendungen (Audio, Video) können ebenso eingereicht werden wie in sich geschlossene Serien/Reihen zu einem Thema. Bei längeren Serien/Reihen müssen maximal fünf Teile exemplarisch ausgewählt werden. Temporäre Onlineangebote können eingereicht werden, wenn Sie im Anmeldezeitraum erschienen sind.
Lose Serien oder Reihen in ihrer Gesamtheit sind nicht zum Wettbewerb zugelassen. Bücher, ganze Zeitungen oder Zeitschriften, sowie wissenschaftliche Publikationen sind nicht zum Wettbewerb zugelassen. Sie können allenfalls von der Jury für die Kategorie Spezialpreis nominiert bzw. vorgeschlagen werden.
Audio/Video: Upload/Versand via Downloadlink (z.B. Wetransfer); Zulässige Formate: aac, aiff, avi, jpg, mov, mp3, mp4, pdf, wav, wmv Print: Scan der Originalpublikation als pdf-Datei, die im Rahmen der Online-Anmeldung hochgeladen wird
Social Media: Screen-Capture + Link
Instagram/Story etc.: Link und gegebenenfalls als Videodatei
Die Preisverleihung findet jährlich im Herbst im Rahmen einer feierlichen Gala mit Gästen aus der Deutsch-Französischen Medienwelt abwechselnd in Paris und Berlin statt. Zu der jeweiligen Zeremonie werden neben den zahlreichen Ehrengästen alle Nominierten eingeladen.
Nein, für diese Preise kann man sich nicht auf Eigeninitiative bewerben. Der Spezialpreis wird aus den Einreichungen der anderen Kategorien von einer speziellen Jury ausgewählt, der Große Medienpreis wird auf Initiative des DFJP vergeben.
Ja, man kann Beiträge vorschlagen, so dass die Organisatoren anschließend Autor bzw. Redaktion informieren und zur Anmeldung einladen.
Die Altersangabe dient zur Klärung der Frage, ob der jeweilige Beitrag auch in der Kategorie Jeunes Talents in Betracht gezogen werden kann.
Bei der Herstellung des Beitrages entstehen Urheber- und Leistungsschutzrechte für verschiedene Berechtigte. Der /die Einreichende muss versichern, dass von diesen die entsprechenden Rechte erworben wurden, so dass der Beitrag zur Preisverleihung angemeldet, dort in die Bewertung aufgenommen und ggf. bei Prämierung ausgewertet werden kann. Das bedeutet auch, dass in der Berichterstattung über den Preis der Beitrag bzw. Ausschnitte aus dem Beitrag in den Programmen der Organisatoren des Preises gesendet und im Internet veröffentlicht werden können. Die Veranstalter haften also nicht für Ansprüche, die möglicherweise von Urheber- und Leistungsschutzberechtigten erhoben werden.
Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Beiträge zugelassen, die vom Tag nach dem Anmeldeschluss des Vorjahrs bis einschließlich zum Tag des Anmeldeschlusses im Vergabejahr erstmals veröffentlicht worden sind und die dem in der Präambel beschriebenen Geist des Deutsch-Französischen Journalistenpreises sowie den o.g. Preiskriterien entsprechen. Die Beiträge und Unterlagen müssen am Tag des Anmeldeschlusses bis spätestens 24 Uhr auf dem Server des Deutsch-Französischen Journalistenpreises eingegangen sein.
Die Organisatoren des Deutsch-Französischen Journalistenpreises bestellen die Jurys, die sich aus Vertretern deutscher und französischer Medien zusammensetzen. Zusätzlich können Kulturinstitutionen mit jeweils einer Person in der Jury vertreten sein. Pro Jury wird ein Vorsitzender gewählt.
Der Preis ist je Kategorie mit 6.000 Euro dotiert. Der Große Deutsch-Französische Medienpreis ist undotiert.