FAQs – Häufig gestellte Fragen
Der Preis steht allen Autoren und Redaktionen offen, unabhängig davon, ob sie freischaffend arbeiten oder für ein öffentlich-rechtliches oder privates Medium tätig sind.
Ja, siehe vorherige Antwort.
Ja, die Anzahl der Autoren eines Beitrages ist nicht begrenzt. Allerdings müssen die Autoren den Beitrag zusammen einreichen und alle mit Namens- und Altersangaben aufgeführt werden. Im Falle der Auszeichnung wird das Preisgeld zu gleichen Teilen auf die Beteiligten aufgeteilt.
Ja. Pro Autor können in jeder Kategorie maximal drei Beiträge eingereicht werden.
Ja.
• Kategorie Video: im Fernsehen gesendeter oder im Internet veröffentlichter Videobeitrag
• Kategorie Audio: im Radio gesendeter oder im Internet veröffentlichter Audiobeitrag
• Kategorie Textbeitrag: in einem Printmedium oder im Internet veröffentlichter Textbeitrag
• Kategorie Multimedia: im Internet veröffentlichtes Angebot, welches mindestens zwei der drei folgenden Elemente verbindet: Video, Audio, Text.
Lose Serien oder Reihen in ihrer Gesamtheit sind nicht zum Wettbewerb zugelassen. Es können jedoch in sich geschlossene Serien/Reihen zu einem Thema eingereicht werden, wobei bei längeren Serien/Reihen max. 5 Teile der Serie exemplarisch ausgewählt werden müssen.
Ja.
Nein, ganze Zeitungen oder Zeitschriften sind nicht zum Wettbewerb zugelassen.
Nein.
Es können auch nicht dauerhafte Webangebote eingereicht werden. Sollte das Webangebot in der Zeit zwischen Anmeldeschluss und den Jurysitzungen (1. März bis Ende Mai) nicht mehr online sein, muss es dem DFJP in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
Video-Beiträge müssen in H.264/MPEG-4 AVC Codierung eingereicht werden, entweder per Upload im Online-Formular (max. Größe 256 MB), per Direct Download Link oder postalisch als DVD, CD, USB-Stick.
Audio-Beiträge können in den gängigen Formaten (wav, aiff, mp3) entweder per Upload im Online-Formular (max. Größe 256 MB), per Direct Download Link oder als DVD, CD oder USB-Stick eingereicht werden.
Als gut lesbarer Scan in Form einer pdf-Datei, die im Rahmen der Online-Anmeldung hochgeladen wird.
Ja. Die max. Größe von 256 MB darf dabei nicht überschritten werden. Für größere Dateien bitten wir Sie um einen Direct Download Link oder die Zusendung eines Datenträgers (CD, DVD).
Nein, das DFJP-Büro bewahrt sie aus rechtlichen Gründen fünf Jahre auf. In begründeten Fällen können Beiträge jedoch auf Anfrage zurückgesandt werden.
Ja, unter der Voraussetzung, dass die hierfür erforderlichen Mindestpflichtfelder (im Formular mit einem Stern gekennzeichnet) ausgefüllt sind.
Nein. Der Nachwuchspreis ist kategorienübergreifend. Der Preisträger wird aus dem Kreis aller nominierten Autoren ermittelt, die max. 30 Jahre alt sind und die nicht den Hauptpreis in der jeweiligen Kategorie erhalten haben. Der Beitrag darf außerdem nicht auf einer Zusammenarbeit mit Autoren oder Journalisten basieren, die älter als 31 Jahre sind.
Nein, der Ehrenpreis wurde durch den „Deutsch-Französischen Medienpreis“ abgelöst. Diesen vergibt der Beirat des DFJP an Journalisten, Redaktionen, Presseorgane, Hörfunk- oder Fernsehprogrammveranstalter sowie in Deutschland, Frankreich und Europa allgemein in den Medien tätige oder präsente Personen oder Organisationen, die sich in besonderer Weise um die deutsch-französische und europäische Einigung verdient gemacht haben.
Nein. Es ist jedoch möglich, dem DFJP-Büro Kandidaten vorzuschlagen.
Die Definition der Kategorien soll die Vergleichbarkeit der Beiträge innerhalb einer Kategorie gewährleisten und den Entwicklungen auf dem Medienmarkt Rechnung tragen. Deshalb erfolgt die Abgrenzung der Kategorien untereinander nicht mehr wie bisher durch das Medium, in welchem ein Beitrag veröffentlicht wurde (Fernsehen, Hörfunk, Printmedien und Internet), sondern durch den Typus des Beitrags (Video, Audio, Textbeitrag, Multimedia).
Bei der Herstellung des Beitrages entstehen Urheber- und Leistungsschutzrechte für verschiedene Berechtigte. Der /die Einreichende muss versichern, dass von diesen die entsprechenden Rechte erworben wurden, so dass der Beitrag zur Preisverleihung angemeldet, dort in die Bewertung aufgenommen und ggf. bei Prämierung ausgewertet werden kann. Das bedeutet auch, dass in der Berichterstattung über den Preis der Beitrag bzw. Ausschnitte aus dem Beitrag in den Programmen der Organisatoren des Preises gesendet und im Internet veröffentlicht werden können. Die Veranstalter haften also nicht für Ansprüche, die möglicherweise von Urheber- und Leistungsschutzberechtigten erhoben werden.
Die Altersangabe ist notwendig für eine eventuelle Berücksichtigung beim Nachwuchspreis, der nur an Autoren bis max. 30 Jahre vergeben werden kann.
Nein, Nationalität und Wohnsitz der Autoren spielen für die Beteiligung am DFJP keine Rolle.
Ja. Es ist möglich, den DFJP mehrmals, sowohl in derselben als auch in verschiedenen Kategorien, zu erhalten.