Teilnahmebedingungen 2024-01-16T12:06:54+01:00

Teilnahmebedingungen und Regularien

Präambel
1. Preiskriterien
2. Preiskategorien und -dotation
3. Einreichungen
4. Angaben und Unterlagen zu den eingereichten Beiträgen
5. Auswahl der Preisträger
6. Schlussbestimmungen

Hinweis: Die in diesem Text verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

Präambel

Die Mitglieder des Deutsch-Französischen Journalistenpreises e.V. schreiben den Journalistenpreis zur Bekräftigung der Zusammenarbeit im Sinne der gegenseitigen Verständigung und Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich aus und um deutsche und französische Medienschaffende zur Zusammenarbeit anzuregen.

1. Preiskriterien

Verliehen wird der Preis an Autoren oder Redaktionen für folgende Beiträge:

  • Deutschland betreffende Themen aus französischer Sicht,
  • Frankreich betreffende Themen aus deutscher Sicht,
  • europäische Fragen aus Sicht des einen oder anderen der beiden Länder oder
  • deutsch-französische Themen aus Sicht eines dritten Landes,

welche dadurch

  • zu einem besseren und differenzierteren Verständnis der wechselseitigen Standpunkte beitragen,
  • ein größeres Verständnis der politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Realitäten beider Länder fördern und
  • die Geschichte der mutualen Verständigung und der Zusammenarbeit in Europa und in der Welt bezeugen.

2. Preiskategorien und -dotation

(1) Ausgezeichnet in der Kategorie Newsformate wird medienübergreifend ein Autor oder eine Redaktion für den besten Beitrag mit nachrichtlichem Charakter und relevantem Informationswert. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag, eine Beitragsserie oder eine ganze Sendung handeln. Der Preis ist in dieser Kategorie mit 6.000 Euro dotiert.

(2) Ausgezeichnet in der Kategorie Dokumentation wird medienübergreifend ein Autor oder eine Redaktion für den besten dokumentarisch-erzählerischen Beitrag. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag, eine Beitragsserie oder eine ganze Sendung handeln. Der Preis ist in dieser Kategorie mit 6.000 Euro dotiert.

(3) Ausgezeichnet in der Kategorie Investigation wird medienübergreifend ein Autor oder eine Redaktion für den besten Beitrag mit investigativem Charakter. Dabei kann es sich um einen einzelnen Beitrag, eine Beitragsserie oder eine ganze Sendung handeln. Der Preis ist in dieser Kategorie mit 6.000 Euro dotiert.

(4) Mit dem Spezialpreis wird ein Autor für einen herausragenden gesendeten oder sonst veröffentlichten Beitrag kategorienübergreifend – also aus den Kategorien Newsformate, Dokumentation, Investigation – ausgezeichnet. Der Spezialpreis ist mit 6.000 Euro dotiert. Der Preisträger wird aus dem Kreis aller nominierten Autoren der anderen Kategorien ermittelt, die nicht den Hauptpreis in der jeweiligen Kategorie erhalten haben. Eine unmittelbare Bewerbung für den Spezialpreis ist nicht möglich.

(5) Ausgezeichnet in der Kategorie Jeunes Talents wird ein Autor, der nicht älter als 30 Jahre sein darf, für einen herausragenden gesendeten oder sonst veröffentlichten Beitrag kategorienübergreifend, also aus den Kategorien Newsformate, Dokumentation oder Investigation. Der Prix Jeunes Talents ist mit 6.000 Euro dotiert. Eine direkte Bewerbung für den Nachwuchspreis ist möglich. Der Preisträger wird auch aus dem Kreis aller nominierten Autoren der anderen Kategorien ermittelt, die max. 30 Jahre alt sind und die nicht den Hauptpreis in der jeweiligen Kategorie erhalten haben. Der Beitrag darf außerdem nicht auf einer Zusammenarbeit mit Autoren oder Journalisten basieren, die älter als 31 Jahre sind.

(6) Ausgezeichnet mit dem Großen Deutsch-Französischen Medienpreis werden Journalisten, Redaktionen, Presseorgane, Hörfunk- oder Fernsehprogrammveranstalter sowie in Deutschland, Frankreich und Europa allgemein in den Medien tätige oder präsente Personen oder Organisationen, die in ihrem Schaffen ein besonderes Interesse für die europäische Integration und die Vertiefung der kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich im Geiste der Ziele des Deutsch-Französischen Journalistenpreises gezeigt haben. Der undotierte Deutsch-Französische Medienpreis wird von den Mitgliedern des Deutsch-Französischen Journalistenpreises e.V. zuerkannt. In dieser Kategorie ist keine Bewerbung möglich.

3. Einreichungen

(1) Beiträge zu den Kategorien Newsformate, Dokumentation und Investigation können durch

  • den verbreitenden Medienveranstalter,
  • die für den Beitrag zuständige Redaktion,
  • den/die AutorIn
  • den/die ProduzentIn oder
  • publizistisch tätige Mitarbeiter deutscher und französischer Institutionen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Kultur
    beim Organisationsbüro des Deutsch-Französischen Journalistenpreises eingereicht werden.

(2) Es besteht auch die Möglichkeit, dass Dritte einen Beitrag zur Teilnahme vorschlagen. Das Organisationsbüro des Deutsch-Französischen Journalistenpreises fordert daraufhin die entsprechende Redaktion und/oder den Autor zur Einreichung auf. Die Entscheidung, ob der Beitrag tatsächlich zum Wettbewerb eingereicht wird, obliegt allein der betreffenden Redaktion/dem betreffenden Autor.

(3) Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb erfolgt ausschließlich online über die Internetseite des Deutsch-Französischen Journalistenpreises www.dfjp.eu. Dazu müssen 1.) das Online-Anmeldeformular ausgefüllt und 2.) die dort benannten Dokumente eingestellt werden (dazu gehört die Bereitstellung des Beitrags).

(4) Zur Teilnahme am Wettbewerb sind alle Beiträge zugelassen, die vom Tag nach dem Anmeldeschluss des Vorjahrs bis einschließlich zum Tag des Anmeldeschlusses im Vergabejahr erstmals veröffentlicht worden sind und die dem in der Präambel beschriebenen Geist des Deutsch-Französischen Journalistenpreises sowie den o.g. Preiskriterien entsprechen.

Die Beiträge müssen in deutscher oder französischer Sprache vorgelegt werden. Bei Beiträgen, die in einem Medium in einem dritten Land publiziert wurden, kann ausnahmsweise auch eine andere Sprache berücksichtigt werden, wenn gleichzeitig eine Zusammenfassung in deutscher und französischer Sprache mit eingereicht wird. Nicht zum Wettbewerb zugelassen sind Bücher, ganze Zeitungen oder Zeitschriften, lose Serien oder Reihen in ihrer Gesamtheit, einzelne Beiträge daraus sind jedoch zulässig. Ebenfalls nicht zugelassen werden Beiträge, die nicht in der Originalsprache eingereicht worden sind.

(5) Pro Autor können in jeder Kategorie maximal drei Beiträge eingereicht werden.

(6) Mit der Anmeldung (Abs. 1) erklärt der Einreichende, dass für den Fall der Auszeichnung mit einem Preis der Verein und seine Mitglieder von Ansprüchen Dritter freigestellt und die Beteiligten mit der Einreichung einverstanden sind. Dem Verein Deutsch-Französischer Journalistenpreis e.V. und seinen Mitgliedern werden die Rechte zur Veröffentlichung und Vorführung der eingereichten Beiträge im Rahmen des Deutsch-Französischen Journalistenpreises sowie in Zusammenhang mit dem Preis stehenden Publikationen eingeräumt. Für den Fall der Auszeichnung mit einem Preis wird dem Verein und seinen Mitgliedern darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt, den prämierten Beitrag als Ganzes oder in Teilen auszustrahlen, nachzudrucken oder in die Internetangebote der Veranstalter einzustellen. Wird ein Beitrag eingereicht, ohne dass der Anmeldende im Besitz der notwendigen Rechte ist, stellt er den Verein und seine Mitglieder von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich der Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung, frei.

(7) Mit der Anmeldung wird die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen bestätigt.

(8) Anmeldeschluss: Die elektronischen Daten müssen am Tag des Anmeldeschlusses bis spätestens 24 Uhr auf dem Server des Deutsch-Französischen Journalistenpreises eingegangen sein.

4. Angaben und Unterlagen zu den eingereichten Beiträgen

(1) Für Audio- und Videobeiträge in den drei Kategorien (Newsformate, Dokumentation, Investigation) müssen dem Organisationsbüro bis zum Tag des Anmeldeschlusses des Vergabejahres die Angaben und Unterlagen vorliegen, die in den Pflichtfeldern des Online-Anmeldeformulars gefordert sind. Die Beiträge müssen bis zum Anmeldeschluss als Downloadlink an das Organisationsbüro versandt worden sein.

(2) Für Text- oder Social Media-Beiträge in den Kategorien Newsformate, Dokumentation und Investigation müssen dem Organisationsbüro bis zum Tag des Anmeldeschlusses des Vergabejahres die Angaben und Unterlagen vorliegen, die in den Pflichtfeldern des Online-Anmeldeformulars gefordert sind. Dies beinhaltet für Printtexte einen gut lesbaren Scan im PDF-Format und für Online-Artikel die URL sowie den Text im PDF-Format, für Social Media-Beiträge die entsprechenden Links und Screenshots und gegebenenfalls Videodateien, um die gesamten Inhalte zu visualisieren.

5. Auswahl der Preisträger

(1) Für die Kategorien Newsformate, Dokumentation und Investigation werden von den Organisatoren des Deutsch-Französischen Journalistenpreises jeweils eine Vor- und Hauptjury bestellt, die sich aus Vertretern deutscher und französischer Medien zusammensetzen. Zusätzlich können bis zu zwei Kulturinstitutionen Mitglied der Jury sein, die jeweils von einer Person vertreten werden. Die jeweilige Jury wählt einen Vorsitzenden.

(2) Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und schließen den Rechtsweg aus.

(3) Die Vorjury der jeweiligen Kategorie nominiert maximal fünf Einreichungen.

(4) Die Hauptjury bestimmt den Preisträger aus dem Kreis der Nominierungen in der jeweiligen Kategorie. Die Jury darf einen Preis nicht auf mehrere Einreichungen aufteilen.

(5) Über die Zuerkennung des Preises in der Kategorie Jeunes Talents entscheidet eine Jury, die aus einem Vertreter jeder Hauptjury und einem Vertreter des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) besteht. Dem Vorschlag des DFJW-Vertreters wird entsprochen, es sei denn, die Juryvertreter einigen sich einstimmig auf einen anderen nominierten Beitrag.

(6) Über den Spezialpreis entscheidet eine gesondert zusammengesetzte Jury..

(7) Über die Zuerkennung des Großen Deutsch-Französischen Medienpreises entscheidet die Mitgliederversammlung des Deutsch-Französischen Journalistenpreises e.V., wobei jeder Partner einfaches Stimmrecht hat.

(8) Die Juroren sind in ihrer Jurykategorie von der Teilnahme am Deutsch-Französischen Journalistenpreis ausgeschlossen.

6. Schlussbestimmungen

(1) Sind an einem Beitrag mehrere Autoren beteiligt, werden sie gemeinsam ausgezeichnet. Soweit der Preis dotiert ist, erhalten sie das Preisgeld zu gleichen Anteilen.

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für den Deutsch-Französischen Journalistenpreis zum Download (PDF).